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Steuerberatung für E-Commerce-Unternehmen

Deine Steuerberaterin für E-Commerce in Berlin. Jetzt durchstarten und Steuervorteile nutzen.

Die Führung eines E-Commerce-Unternehmens kann eine aufregende und lohnende Erfahrung sein, aber sie bringt auch einige Herausforderungen mit sich. Als Unternehmer muss man mit vielen Verantwortlichkeiten jonglieren, von der Lagerhaltung über die Auftragsabwicklung bis hin zum Kundenservice. Ein Bereich, der oft vernachlässigt wird, ist die Einhaltung der Steuervorschriften.

E Commerce Steuerberatung Berlin Sonnenuntergang

Als zertifizierte E-Commerce-Steuerspezialistin bin ich für Dich da

Unabhängig davon, ob Du einen eigenen Online-Shop betreibst oder Deine Produkte über Marktplätze verkaufst, kann ich Dich bei der Erfüllung Deiner steuerlichen Pflichten unterstützen. Als zertifizierte E-Commerce-Steuerspezialistin weiß ich aus steuerlicher Sicht, worauf es im Online-Handel wirklich ankommt.

Deine Steuerberaterin für E-Commerce, spezialisiert auf Marktplätze und Shopsysteme wie: Amazon, eBay, Etsy, Shopify, WooCommerce

E Commerce Steuerberatung Berlin Homeoffice

Optimiere deine E-Commerce-Buchhaltung und maximiere Deinen Erfolg

Die Buchhaltung im Onlinehandel ist auf Abstimmung angewiesen, alle Verrechnungskonten und Salden der Zahlungssysteme müssen am Monatsende stimmen. Wenn Du bisher versucht hast, deine Buchhaltung selbst zu erledigen, kann es sein, dass hier ein großer Abstimmungsbedarf besteht. Bitte habe Verständnis dafür, dass es einige Zeit in Anspruch nehmen kann, Deine Buchhaltung zu „bereinigen“.

Vorteil: 100 % Persönliche Beratung für Dich als E-Commerce Unternehmer

Die Nachfrage nach Steuerberatern für E-Commerce in Berlin ist groß. Wenn Du auf der Suche nach einer persönlichen Beratung bist, die ständig für Dich da ist, bist Du hier richtig. Du möchtest endlich den Durchblick behalten? Dann lass uns gemeinsam durchstarten! Kontaktiere mich noch heute und vereinbare einen unverbindlichen Termin zur Erstberatung – gerne auch per Telefon oder Videochat.

E-Commerce Steuerberater – Deine Vorteile auf einen Blick

Hauptvorteil: Kein ständiger Wechsel des Ansprechpartners

Du kennst das, die APs gerade in großen Kanzleien wechseln ständig. Für Dich bedeutet das im worst case: Nochmals viel Zeit investieren.

Spezialisierung auf Onlinehandel

Digitale Finanzbuchhaltung

Individuelle Angebote

Sicher im Umgang mit Zahlungsschnittstellen mit Amazon Paypal, Karna, Billbee etc.

Langjährige Erfahrung und Expertise im Bereiche Amazon FBA

Steuerberatung E-Commerce – Leistungen auf einen Blick

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Onboarding Ist Analyse & Optimierung

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Registrierung für das One-Stop-Shop-Verfahren

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Umsatzsteuer-Voranmeldung für Onlinehändler

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Einreichung der vierteljährlichen Steuererklärungen im One-Stop-Shop-Verfahren

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Finanzbuchhaltung für Onlineshops

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Unterstützung bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation

Onlinehändler stehen oft vor diesen 5 Herausforderungen

01

Die Aufzeichnung von Belegen ist unorganisiert, nicht alle Betriebskosten werden ordnungsgemäß erfasst.

03

Die Erfassung von Belegen und Rechnungslegung für das Amazon FBA oder FBM Geschäftsfeld verläuft ungenau.

05

Nicht alle Potenziale werden ausgeschöpft.

02

Sowohl Online- als auch Offline-Belege werden nicht strukturiert in einem Prozess festgehalten

04

Es ist schwierig, mit den ständigen Veränderungen im Bereich E‑Commerce-Steuern Schritt zu halten.

Um Deine Buchführung im Onlinehandel zu verbessern, arbeite ich mit modernster Software zur kanalübergreifenden digitalen Aufzeichnung von Belegen zusammen. Mit DATEV „Unternehmen Online“ kannst Du jederzeit und überall auf der Welt sofort auf deine Belege und Rechnungslegungs-Dokumente zugreifen sowie diese ergänzen.

Amina Voloder

“Die Zusammenarbeit mit Frau Haegler war ein Vergnügen.

Sie war sehr effizient, reaktionsschnell und hilfreich.

Sie hatte Antworten auf alle meine Fragen und Bedenken.“

  • Muss ich sofort einen Steuerberater engagieren, wenn ich meinen eigenen Online-Shop starte?
    Nein, das ist natürlich nicht zwingend erforderlich. Allerdings könnte es in bestimmten Bereichen ratsam sein. Ich helfe Dir dabei, Deine Buchhaltung und Steuererklärungen zu erledigen.
  • Ich bin gerade erst gestartet und habe bereits eine E-Commerce-Software gewählt. Ich weiß jedoch nicht genau, welche Buchhaltungssoftware für mich geeignet ist – wie sollte ich vorgehen?
    Da ich viele Mandanten betreue, die verschiedene Kombinationen aus E-Commerce-, Buchhaltungs-, Zahlungs- und Warenwirtschaftssystemen verwenden, kann ich basierend auf meinen Erfahrungen gerne Empfehlungen aussprechen.
  • Ich habe keinerlei Erfahrung im Umgang mit einer Buchhaltungssoftware – was sollte ich tun?
    Kein Grund zur Sorge! Viele meiner Mandanten waren in der gleichen Situation wie Du, ohne jegliche Erfahrung mit Buchhaltungssoftware. Ich unterstütze Dich bei der Auswahl einer passenden Software für Deine Bedürfnisse und helfe Dir auch dabei, den Umgang damit zu erlernen.
  • Ist es erlaubt, die Aufwendungen für meine Website als Betriebsausgaben anzusetzen?
    Die Kosten für die Erstellung einer Website (entgeltlicher Erwerb) können im Rahmen der jährlichen Abschreibung berücksichtigt werden. Da es sich um ein entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut handelt, ist dieses zunächst zu aktivieren. Die Kosten für den Internetzugang über einen Provider sowie die damit verbundenen laufenden Telekommunikationskosten sind sofort abzugsfähig.
  • Sind die Kosten für Verpackung und Versand meiner Produkte steuerlich absetzbar?
    Als Unternehmer hast Du das Recht, alle notwendigen Ausgaben als Betriebsausgaben anzugeben und somit von der Steuer abzusetzen. Dazu gehören auch die Kosten für Verpackung und Versand deiner Produkte.
  • Muss ich die Ausgaben für Kundenrücksendungen als Betriebsausgabe verbuchen?
    Ja, Du musst die Ausgaben für Kundenrücksendungen als Betriebsausgabe verbuchen. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der Buchhaltung und dient dazu, deine Geschäftsausgaben korrekt zu erfassen und zu verwalten.

FAQs von E-Commerce Unternehmen und Start-Ups an Steuerberater in Berlin

Registrierung für den One-Stop-Shop und Übermittlung der OSS-Daten

"One-Stop-Shop" – EU-Regelung bei elektronischen Leistungen und Fernverkäufen ab 1.7.2021

 

Eine Sonderregelung gilt für die Versendung oder Beförderung von Gegenständen an (überwiegend) private Abnehmer im EU-Ausland. In diesem Fall gilt bei Überschreiten der maßgeblichen Lieferschwelle als Ort der Lieferung der Ort, an dem sich der Gegenstand der Lieferung am Ende der Beförderung oder Versendung befindet (Bestimmungsland). Also in dem Land, in das die Versendung erfolgt (§ 3c UStG).

 

Bei derartigen Fernabsatzgeschäften eines deutschen Unternehmers an ausländische private Abnehmer (zumindest innerhalb der EU) hat der deutsche Unternehmer auch die jeweilige ausländische USt abzuführen.

 

Durch das eingeführte One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Umsatzsteuererklärungen im Ansässigkeitsstaat abzugeben und die ausländische Umsatzsteuer im Rahmen des OSS-Verfahrens dort zu entrichten (sog. EU-Regelung).

 

Um an diesem Verfahren teilnehmen und die entsprechenden Umsätze erklären zu können, ist eine rechtzeitige Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern erforderlich.


 

Wir verwenden für unsere Mandanten (Unternehmen) im Bereich E-Commerce folgende Steuersoftware:

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Du hast ein E-Commerce Unternehmen und benötigst Unterstützung durch einen Steuerberater in der Bundeshauptstadt Berlin? Zögere nicht, Dich gleich bei mir zu melden.

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