Die steuerliche Behandlung von Bewirtungskosten ist ein Thema, das bei Unternehmen häufig Fragen aufwirft, insbesondere bei Unternehmen, die regelmäßig Geschäftsessen veranstalten oder Kunden zu geschäftlichen Anlässen einladen. In diesem Blogbeitrag werden die wichtigsten Aspekte und Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Bewirtungskosten in Deutschland erläutert.
Was sind Bewirtungskosten?
Bewirtungskosten sind Aufwendungen, die einem Unternehmen im Rahmen der Bewirtung von Personen entstehen. Dazu zählen insbesondere Kosten für Speisen, Getränke und Trinkgelder. Diese Bewirtungen können im Rahmen von Geschäftsessen, Konferenzen oder anderen geschäftlichen Anlässen erfolgen.
Arten von Bewirtungskosten
Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten: Diese entstehen, wenn Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeiter zu einem geschäftlichen Anlass eingeladen werden. Beispiele sind Geschäftsessen, Konferenzen oder Produktpräsentationen.
Betriebsinterne Bewirtungskosten: Diese entstehen im Rahmen von internen Besprechungen, Schulungen oder Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Mitarbeiter des Unternehmens bewirtet werden.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten ist streng geregelt und hängt davon ab, ob die Kosten geschäftlich veranlasst oder betrieblich veranlasst sind.
Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten:
Abzugsfähigkeit: 70% der tatsächlich entstandenen Kosten sind steuerlich abzugsfähig.
Voraussetzungen:
Ein ordnungsgemäßer Nachweis (Rechnung) muss vorliegen.
Die Bewirtung muss einen geschäftlichen Anlass haben.
Es müssen genaue Angaben zu Anlass, Teilnehmern und Datum der Bewirtung gemacht werden.
Betriebsinterne Bewirtungskosten:
Abzugsfähigkeit: 100% der tatsächlich entstandenen Kosten sind steuerlich abzugsfähig.
Voraussetzungen:
Die Bewirtung muss im überwiegend betrieblichen Interesse erfolgen.
Ein ordnungsgemäßer Nachweis (Rechnung) muss vorliegen.
Erforderliche Angaben und Nachweise
Für die steuerliche Anerkennung von Bewirtungskosten sind bestimmte Angaben und Nachweise erforderlich (siehe BMF-Schreiben vom 30.6.2021):
Rechnung: Eine maschinell erstellte Rechnung des Bewirtungsbetriebs mit Angabe der einzelnen Speisen und Getränke.
Bewirtungsbeleg: Ein eigenhändig ausgefüllter Beleg mit folgenden Angaben:
Ort und Datum der Bewirtung
Anlass der Bewirtung
Namen der Teilnehmer
Höhe des Bewirtungskostenbetrags
Besonderheiten und Fallstricke
Privat veranlasste Bewirtungskosten: Diese sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Wenn ein Bewirtungsanlass sowohl geschäftliche als auch private Elemente enthält, ist eine genaue Abgrenzung notwendig.
Trinkgelder: Trinkgelder sind ebenfalls abzugsfähig, sofern sie auf dem Bewirtungsbeleg dokumentiert sind und in einem angemessenen Rahmen liegen.
Luxusbewirtungen: Aufwendungen für übermäßig luxuriöse Bewirtungen können vom Finanzamt als unangemessen angesehen und somit nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden.
Fazit
Die steuerliche Behandlung von Bewirtungskosten erfordert eine sorgfältige Dokumentation und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen sollten stets darauf achten, dass alle erforderlichen Nachweise vollständig und korrekt vorliegen, um die steuerliche Abzugsfähigkeit der Bewirtungskosten sicherzustellen. Bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten kann es ratsam sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren.
Checkliste für die steuerliche Behandlung von Bewirtungskosten
Ist der Anlass der Bewirtung geschäftlich oder betrieblich?
Liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor?
Sind alle erforderlichen Angaben auf dem Bewirtungsbeleg vermerkt?
Wurden die Bewirtungskosten korrekt verbucht?
Wurden alle Trinkgelder dokumentiert und in einem angemessenen Rahmen gehalten?
Durch die Beachtung dieser Punkte können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Bewirtungskosten steuerlich anerkannt und korrekt behandelt werden.
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