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Wie werde ich meine GmbH los?

  • 10. Apr.
  • 7 Min. Lesezeit

Wie wede ich meine GmbH los?

 

Möchten Sie Ihre GmbH erfolgreich loswerden? Dann sind Sie hier genau richtig! In diesem Artikel erhalten Sie wertvolle Informationen und praxisorientierte Ratschläge, wie Sie Ihr Unternehmen entweder verkaufen oder auflösen können.

Der Verkauf oder die Auflösung einer GmbH kann eine komplexe Angelegenheit darstellen, die eine gründliche Vorbereitung erfordert. Glücklicherweise gibt es verschiedene Strategien und Vorgehensweisen, die Ihnen dabei helfen können, diesen Prozess effizient und reibungslos zu gestalten.


GmbH los werden


Ein wesentlicher Schritt besteht darin, sich intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen auseinanderzusetzen. Es ist von entscheidender Bedeutung, alle notwendigen Unterlagen zu beschaffen und die erforderlichen formalen Schritte zu unternehmen, um rechtliche Probleme und unerwartete Herausforderungen zu vermeiden.

Darüber hinaus ist eine detaillierte Finanzanalyse Ihrer GmbH unerlässlich, um den tatsächlichen Wert des Unternehmens zu ermitteln. Diese Analyse hilft Ihnen dabei, einen fairen Verkaufspreis festzulegen oder besser zu verstehen, welche Optionen im Rahmen einer Auflösung zur Verfügung stehen.

In diesem Artikel werden wir weitere wichtige Aspekte und bewährte Methoden vorstellen, die Ihnen dabei helfen, Ihre GmbH erfolgreich zu veräußern oder aufzulösen. Lassen Sie uns gemeinsam erarbeiten, wie Sie diesen Prozess effektiv und zielgerichtet angehen können!

 

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine GmbH loszuwerden. Hier einige Alternativen:

 

1.       Verkauf

2.       Liquidation

3.       Umwandlung

 

Natürlich können GmbH-Anteile auch verschenkt oder vererbt werden (§15 Abs. 1 GmbHG).


  1. Verkauf der GmbH-Anteile

Der Verkauf von GmbH-Anteilen kann eine attraktive Alternative zur vollständigen Auflösung des Unternehmens sein. In vielen Fällen möchten Gesellschafter ihre GmbH nicht aufgeben, sondern suchen nach einem Nachfolger oder Investor, der das Unternehmen fortführt. Der Verkaufsprozess beginnt in der Regel mit einer sorgfältigen Bewertung des Unternehmens, um den Marktwert der GmbH-Anteile festzustellen. Hierbei sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, darunter die finanzielle Situation, das Geschäftsmodell und das Marktumfeld.

Bei einem Unternehmensverkauf kommen grundsätzlich zwei Hauptarten des Veräußerns von Unternehmensanteilen in Frage: der Share Deal und der Asset Deal. Beide Modelle unterscheiden sich grundlegend in der Art und Weise, wie das Unternehmen oder dessen Vermögenswerte übertragen werden.

 

Share Deal


Der Share Deal ist der klassische Verkauf von GmbH-Anteilen. Dabei erwirbt der Käufer sämtliche oder einen wesentlichen Teil der Anteile an der Zielgesellschaft (auch "target" genannt), typischerweise mindestens 75 % der Anteile. Mit dem Erwerb der Anteile gehen auch alle damit verbundenen Rechtsbeziehungen des Unternehmens auf den Käufer über. Dies betrifft insbesondere:

·         Verträge, wie etwa Lieferverträge, Mietverträge oder Lizenzvereinbarungen,

·         Arbeitsverhältnisse, die unweigerlich mit den übertragenen Anteilen verbunden sind,

·         Verbindlichkeiten und andere Verpflichtungen des Unternehmens.

Das bedeutet, dass der Käufer nicht nur die Unternehmensanteile erwirbt, sondern auch alle rechtlichen und finanziellen Verhältnisse, die mit dem Unternehmen verbunden sind, mitübernimmt. Vorteilhaft für den Käufer kann hierbei die Fortführung bestehender Verträge und die Übernahme von Mitarbeiterverhältnissen sein.


 Asset Deal


Beim Asset Deal erfolgt hingegen nicht der Verkauf von Unternehmensanteilen, sondern der Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter des Unternehmens. Diese können beispielsweise sein:

·         Aktiva wie Maschinen, Patente, Warenbestände, oder Immobilien,

·         Passiva, z.B. Verbindlichkeiten oder bestimmte Verpflichtungen des Unternehmens,

·         Geschäftswerte oder immaterielle Vermögenswerte wie Marken oder Kundenstämme.

Im Gegensatz zum Share Deal unterliegt der Asset Deal dem Prinzip der Einzelrechtsnachfolge. Das bedeutet, dass der Übergang von Rechtsbeziehungen – wie etwa Verträgen und Arbeitsverhältnissen – in der Regel individuell geregelt werden muss. Jeder Vertrag und jede Verbindlichkeit, die mit dem Unternehmen verbunden ist, bedarf der Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners oder Gläubigers für eine wirksame Übertragung. Der Käufer muss daher aktiv einzelne Verträge und Verbindlichkeiten übernehmen oder neue Vereinbarungen treffen.

 

Ein Vorteil des Asset Deals ist, dass der Käufer gezielt nur die Vermögenswerte erwerben kann, die für ihn von Interesse sind, ohne alle bestehenden Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens zu übernehmen.


  1. Liquidation

 

Gründe für die Auflösung einer GmbH

Es gibt viele Gründe, warum Gesellschafter eine GmbH auflösen möchten. Einer der häufigsten Beweggründe ist die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Wenn das Unternehmen über einen längeren Zeitraum hinweg Verluste einfährt oder sich in einer finanziellen Schieflage befindet, kann die Überlegung, die GmbH aufzulösen, eine sinnvolle Option sein. In solchen Fällen kann die Auflösung helfen, weitere finanzielle Belastungen zu vermeiden und die Gesellschafter vor persönlichem Risiko zu schützen.

 

Die Liquidation bzw. Auflösung einer GmbH ist der Prozess, bei dem eine Gesellschaft formal beendet wird. Es gibt mehrere Gründe für eine Liquidation, und es ist wichtig, den Prozess korrekt durchzuführen, um rechtlichen und steuerlichen Problemen zu entgehen.

 

Anlässe für eine Auflösung/Liquidation:

  • Freiwilliger Beschluss der Gesellschafter: Wenn Gesellschafter die Gesellschaft auflösen wollen, etwa bei fehlendem Interesse an der Fortführung oder wenn die Gesellschaft nicht mehr rentabel ist.

  • Liquidation, weil der Gesellschaftszweck wegfällt: Ein Beispiel wäre eine Gesetzesänderung, die den ursprünglich verfolgten Zweck der GmbH unmöglich macht (z. B. ein Verbot eines bestimmten Produkts).

  • Zwangsweise Löschung bei Vermögenslosigkeit: Wenn die GmbH keine Vermögenswerte mehr besitzt, kann das Handelsregister die Löschung auf Antrag von Amts wegen vornehmen.

  • Auflösungsklage: Eine Auflösung der GmbH kann auch per Gerichtsbeschluss erfolgen, wenn etwa das Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern zerrüttet ist.


Liquidation oder Insolvenzverfahren?


Die Liquidation ist nur möglich, wenn die Gesellschaft nicht insolvenzreif ist (d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet). In diesem Fall muss zuerst der Insolvenzantrag gestellt werden. Ist dieser nicht notwendig, kann eine freiwillige Liquidation beschlossen werden.


Ablauf der freiwilligen Liquidation:


  • Gesellschafterbeschluss fassen: Mindestens 75 % der Stimmen sind erforderlich, um die Auflösung zu beschließen. In der Regel wird ein Bilanzstichtag wie der 31. Dezember gewählt, um das Jahr abzuschließen.

  • Liquidatoren übernehmen die Verantwortung: Nach dem Auflösungsbeschluss übernehmen die Liquidatoren (meist die bisherigen Geschäftsführer) die Aufgabe, die Gesellschaft aufzulösen.

  • Anmeldung des Beschlusses im Handelsregister: Der Beschluss zur Liquidation wird beim Handelsregister angemeldet und öffentlich bekannt gemacht.

  • Gläubigeraufruf: Ein Gläubigeraufruf erfolgt im Bundesanzeiger, wodurch Gläubiger aufgefordert werden, ihre Ansprüche geltend zu machen. Dies markiert den Beginn des sogenannten Sperrjahres.

  • Durchführung der Liquidation: Die Liquidatoren beenden alle laufenden Geschäfte, erfüllen Verbindlichkeiten und sorgen dafür, dass das Gesellschaftsvermögen korrekt verwaltet wird.

  • Erstellung von Jahresabschlüssen: Während der Liquidation müssen weiterhin Jahresabschlüsse erstellt werden.

  • Verteilung des Vermögens an Gesellschafter: Nachdem alle Verbindlichkeiten beglichen sind, erfolgt die Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Gesellschafter. Diese Verteilung kann erst nach Ablauf des Sperrjahres erfolgen.

  • Abschlussunterlagen erstellen und Steuererklärungen abgeben: Nach der Verteilung des Vermögens wird eine Schlussabrechnung erstellt, und Steuererklärungen sind abzugeben.

  • Eintragung der Löschung der GmbH im Handelsregister: Nachdem die Liquidation abgeschlossen und alle Steuerfragen geklärt sind, wird die endgültige Löschung der GmbH im Handelsregister beantragt.

 

Wichtige Punkte:

Gläubigeraufruf und Nachweis sind wichtig für die endgültige Löschung im Handelsregister.


Die Verteilung des Vermögens darf erst nach Ablauf des Sperrjahres erfolgen.


Aufbewahrungspflicht: Nach der Löschung müssen die Bücher und Schriften der GmbH noch 10 Jahre lang aufbewahrt werden.


Durch sorgfältige Planung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben können Gesellschafter eine Liquidation korrekt durchführen und dabei steuerliche und rechtliche Risiken vermeiden.

 

  1. Umwandlung


Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen

Die Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen ist nicht immer die beste Wahl und sollte sorgfältig geprüft werden. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Haftung, die sich durch den Wechsel erheblich ändern kann. Steuerlich ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, die Umwandlung steuerneutral durchzuführen, allerdings erfordert dies eine detaillierte Prüfung der steuerlichen Neutralität.


Die Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen erfolgt rechtlich als „Verschmelzung durch Aufnahme“ gemäß §3 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit §§120-122 UmwG (Umwandlungsgesetz). Der Prozess umfasst zivilrechtlich drei wesentliche Schritte:


1. Abschluss eines Verschmelzungsvertrags

Der erste Schritt ist der Abschluss eines Verschmelzungsvertrags (§4 UmwG). Dieser Vertrag wird zwischen dem Alleingesellschafter der GmbH in seiner Funktion als Geschäftsführer und ihm selbst in seiner Eigenschaft als Alleingesellschafter abgeschlossen. Der Vertrag muss zwingend notariell beurkundet werden.

2. Erstellung eines Verschmelzungsberichts und Durchführung einer Verschmelzungsprüfung

Im nächsten Schritt ist ein Verschmelzungsbericht zu erstellen und eine Verschmelzungsprüfung durchzuführen (§§ 8, 9 UmwG). Bei der Verschmelzung auf einen Alleingesellschafter kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der Verschmelzungsprüfung und der Erstellung des Verschmelzungsberichts abgesehen werden (§ 8 Abs. 3 UmwG, § 48 UmwG).

3. Anmeldung der Verschmelzung zur Eintragung ins Handelsregister

Schließlich muss die Verschmelzung zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Alle erforderlichen Unterlagen, die für die Einreichung notwendig sind, sind in §17 UmwG aufgelistet.

 

Steuerliche Aspekte der Umwandlung


Grundsätzlich kann eine Umwandlung steuerneutral erfolgen, sofern keine stillen Reserven aufgedeckt werden. Dennoch gibt es einige steuerliche Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Umwandlung dadurch unattraktiv oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sein.


Ein wesentlicher Aspekt sind Sondervergütungen, die dem Gesellschafter im Rückwirkungszeitraum gewährt werden – insbesondere bei einer rückwirkenden Umwandlung. Diese können steuerlich problematisch sein.

Darüber hinaus sollten folgende Punkte genau geprüft und bewertet werden:

  • Gewinnrücklagen,

  • bestehende Pensionsrückstellungen für den Gesellschafter,

  • Verlustvorträge: Verluste, die in der GmbH entstanden sind, können nicht auf das Einzelunternehmen übertragen werden. Das bedeutet, dass steuerlich nutzbare Verluste nach der Umwandlung endgültig verloren gehen.

 

Neben der Ertragsteuer sollten auch andere Steuerarten beachtet werden:


Grunderwerbsteuer: Werden im Rahmen der Umwandlung Grundstücke übertragen, kann Grunderwerbsteuer anfallen. Dies sollte genau geprüft werden, um zusätzliche Steuerbelastungen zu vermeiden.

Umsatzsteuer: Auch umsatzsteuerliche Aspekte sind zu berücksichtigen. In der Regel handelt es sich jedoch um einen nicht steuerbaren Vorgang (Geschäftsveräußerung im Ganzen § 1 Abs. 1a UStG), so dass Umsatzsteuer nicht anfällt. Dennoch ist eine Prüfung erforderlich.

Für diese Punkte sollte eine separate Prüfung vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Umwandlung steuerlich sinnvoll und korrekt ist.

 

Fazit

Die Auflösung einer GmbH ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und Durchführung erfordert. Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die erforderlichen Schritte im Klaren zu sein. Der Verkauf von GmbH-Anteilen oder die Liquidation sind zwei gängige Optionen, die je nach individueller Situation in Betracht gezogen werden sollten. Während des gesamten Prozesses sollten die steuerlichen Aspekte und die Haftung der Geschäftsführer stets im Blick behalten werden.

Die Vorteile einer GmbH, wie die Haftungsbeschränkung und die Flexibilität in der Gestaltung, können auch in der Auflösungsphase eine Rolle spielen. Ein klar strukturierter Plan, transparente Kommunikation mit allen Beteiligten und gegebenenfalls professionelle Unterstützung sind entscheidend für den erfolgreichen Abschluss der Auflösung. Mit den richtigen Tipps und Informationen kann der Weg zur Auflösung effizient und ohne unnötige Komplikationen gestaltet werden.

Insgesamt ist es von großer Bedeutung, alle Schritte sorgfältig zu durchdenken und alle relevanten Informationen zu berücksichtigen. So wird die Auflösung einer GmbH nicht nur ein rechtlicher Prozess, sondern auch eine Chance, sich neu zu orientieren und möglicherweise in zukünftige Projekte zu investieren.

 
 

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