- Elena Haegler
11 Punkte für E-Commerce
Aktualisiert: 29. Nov.
11 Punkte, die E-Commerce-Unternehmen beim Verkauf über Amazon beachten sollten:
1. Sorgfältige Planung: Der Businessplan und der Finanzplan sollten sorgfältig ausgearbeitet werden.
Die Amazon-Gebühren können je nach Servicemodell, das E-Commerce-Unternehmer von Amazon nutzen, bis zu 50 Prozent des Umsatzes betragen.
Daher ist es wichtig, alle Ausgaben zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit dem Online-Handel entstehen. Auch die Kosten für die Finanzbuchhaltung und Steuerberatung sowie für die Software zur ordnungsgemäßen Erfassung der Buchhaltung müssen eingeplant werden. Der Erfolg des Unternehmens sollte nicht schon von Anfang an durch die Kosten gefährdet sein.
2. 11 Punkte für E-Commerce: Business Account bei Amazon einrichten
Wenn du über Amazon verkaufen möchtest, richte immer einen Business Account ein. Der Wechsel zu einem Business Account ist kostenpflichtig.
3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rechtzeitig beantragen
Über die Tochtergesellschaft Amazon EU S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg wird das gesamte Europageschäft von Amazon abgewickelt. Bei Amazon handelt es sich um ein ausländisches Unternehmen, die Umsatzsteuer entsteht in diesem Fall im Inland und ist vom Leistungsempfänger (E-Commerce-Unternehmer) anzumelden und abzuführen.
Ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann die Unternehmereigenschaft im EU-Ausland nicht nachgewiesen werden. In diesem Fall werden die Rechnungen von Amazon an den E-Commerce-Unternehmer mit Umsatzsteuer ausgestellt. Konsequenz - es wurde zu viel bezahlt.
4. Rechtzeitige steuerliche Anmeldung des Unternehmens (innerhalb eines Monats).
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient als Nachweis der Unternehmereigenschaft. Ohne Angabe der USt.-Id.-Nr. an den Vertragspartner aus dem EU-Ausland werden Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt, die Umsatzsteuer muss aber im Inland auf den bezahlten Betrag abgeführt werden (siehe oben).
Erst nach erfolgreicher steuerlicher Registrierung ist der Erhalt einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer möglich.
5. Wahl der richtigen Klassifizierung für Steuerzwecke
E-Commerce-Unternehmen können die falsche Steuerklasse für ihre Produkte oder Dienstleistungen wählen, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann.
6. Überprüfung der Steuersätze pro Land
Die Steuersätze können sich ändern. Sie sollen regelmäßig für jedes Land überprüft werden.
7. Umsatzsteuervoranmeldung Dauerfristverlängerung beantragen
Die Transaktions- und Zahlungsdaten werden von Amazon in der Regel alle zwei Wochen zur Verfügung gestellt, so dass die Daten bis zum 10. des Folgemonats noch nicht vollständig für die Finanzbuchhaltung vorliegen. Die Umsatzsteuervoranmeldung kann daher grundsätzlich noch nicht übermittelt werden. Erfolgt die Übermittlung nicht rechtzeitig, drohen Verspätungszuschläge seitens der Finanzverwaltung. Dies ist bei der Dauerfristverlängerung nicht der Fall.
8. Sicherstellung der korrekten Erhebung der Mehrwertsteuer
Bei fehlender Compliance besteht die Gefahr, dass es zu einer doppelten Meldung und Abführung der Umsatzsteuer kommt.
Waren, die aus anderen Amazon - EU-Lagern nach Deutschland an Privatkunden versandt werden, sind nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung, sondern im OSS-Verfahren zu melden.
9. Versandhandel: Lieferung an Privatpersonen in andere EU-Länder, fehlende Registrierung zur Teilnahme am OSS-Verfahren
Bis zu einer Lieferschwelle von 10.000,00 Euro ist die Lieferung im Inland umsatzsteuerpflichtig. Wird die Lieferschwelle überschritten, entsteht die Umsatzsteuer im Land des Empfängers. Unternehmer können jedoch auf diese Lieferschwelle verzichten, dann entsteht die Umsatzsteuer im Land des Empfängers bereits mit der ersten Lieferung.
Ab dem 1.7.2021 besteht die Möglichkeit, die Umsatzsteuer im EU-Ausland über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Wege des so genannten OSS-Verfahrens zu entrichten. Hierfür ist eine Registrierung zur Teilnahme am OSS-Verfahren erforderlich. Die Registrierung muss rechtzeitig vor Überschreiten der Lieferschwelle erfolgen.
Bei fehlender Registrierung zur Teilnahme am OSS-Verfahren im Inland besteht die Registrierungspflicht im jeweiligen EU-Ausland.
10. Versand der Waren durch Amazon in Europa (EU Fulfillment by Amazon bzw. Amazon Pan-EU-FBA), fehlende Registrierung im EU-Ausland
Wenn z.B. Amazon PAN-EU FBA verwendet wird, werden die Waren an andere Amazon-Lager in der EU versandt.
Dabei handelt es sich um innergemeinschaftliche Lieferungen, die im Inland grundsätzlich steuerfrei sind. Wichtig ist jedoch, dass vor der ersten Lieferung bzw. Nutzung der entsprechenden Lager die Registrierung des E-Commerce-Unternehmers im jeweiligen EU-Ausland erfolgt ist und er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten hat.
11. Zusammenfassende Meldung einreichen
Entscheidet sich Amazon für die Lieferung der Ware in ein anderes Lager, liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Verbringung vor. Diese ist im Inland grundsätzlich steuerfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen ist die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen.
Die Zusammenfassenden Meldungen sind beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) je nach Umfang der Lieferung monatlich oder vierteljährlich abzugeben.